Standesamt Gummersbach
► Adresse, Öffnungszeiten und Kontaktinfos
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Urkunden online anfordernHinweise zu den Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 UND 14:00 - 17:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen
Neben den gewöhnlichen Öffnungszeiten bieten zahlreiche Standesämter zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Termine können in der Regel telefonisch oder mittels E-Mail vereinbart werden. Einige Standesämter bieten zudem die Möglichkeit der Terminvereinbarung über einen Online-Terminkalender. Ob das Standesamt Gummersbach einen Online-Terminkalender hat, entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Standesamt Gummersbach.
Herr Waldemar Baranski
Ressortleiter und Standesbeamter
Tel: 02261 / 87 - 1102
Fax: 02261 / 87 - 8102
E-Mail: waldemar.baranski@gummersbach.de
Zimmer: 102
Frau Christiane Greggersen
Standesbeamtin
Tel: 02261 / 87 - 1103
Fax: 02261 / 87 - 8101
E-Mail: christiane.greggersen@gummersbach.de
Zimmer: 103
Frau Perdita Kästner
Standesbeamtin
Tel: 02261 / 87 - 1125
Fax: 02261 / 87 - 9103
E-Mail: perdita.kaestner@gummersbach.de
Zimmer: 125
Frau Melanie Feuser
Standesbeamtin
Tel: 02261 / 87 - 1101
E-Mail: melanie.feuser@gummersbach.de
Zimmer: 101
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Anmeldung der Eheschließung sowie für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ein vorheriger Termin mit dem Standesamt Gummersbach zu vereinbaren ist. Melden Sie sich telefonisch bei dem Standesamt Gummersbach, um einen gemeinsamen, freien Termin für Ihre Anmeldung zu finden.
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Sollten Sie bereits Erfahrungen mit dem Standesamt Gummersbach gemacht haben, würden wir uns wirklich sehr freuen, wenn Sie diese hier anderen Nutzern zur Verfügung stellen.
51709 Marienheide
51674 Wiehl
51702 Bergneustadt
51766 Engelskirchen
51580 Reichshof-Denklingen
51789 Lindlar
58566 Kierspe
51588 Nümbrecht
51688 Wipperfürth
58540 Meinerzhagen
57489 Drolshagen
53804 Much
51545 Waldbröl
58553 Halver
51491 Overath
Zuständig ist das Standesamt vom Ort des Geschehens. Also der Ort, an welchem die Geburt, der Sterbefall, die Heirat oder die Lebenspartnerschaft stattgefunden hat. Bitte geben Sie den Ort des Standesamtes ein: