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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bequem online beantragen

Geburtsurkunden können bei einem deutschen Standesamt persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung von einer Beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person geboren wurde.


Mit dem privaten Antragsservice Standesamt.com versenden Sie ihren rechtswirksamen Antrag zur Bestellung einer Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister schnell, sicher und unbürokratisch an das Standesamt Ihres Geburtsortes. Nach Antragseingang beim Standesamt kann dieses Ihren Antrag bearbeiten und Ihnen die Urkunden nach erfolgreicher Überprüfung der Anforderungsberechtigung, per Post nach Hause senden.


Ein beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist aussagekräftiger, da sie alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich alle Veränderungen des Personenstandes enthält. Veränderungen des Personenstandes können sein Eheschließung, Adoption oder Namensänderung. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird unter anderem für die Anmeldung zur Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.

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Informationen rund um das Beantragen von Geburtsurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person geboren wurde. Sofern Sie also eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen möchten, müssen Sie sich an das Standesamt des Ortes wenden, wo die Person geboren wurde. Im Zweifelsfall ist es für das Standesamt hilfreich, die Geburtsklinik im Antrag zu nennen.  Sollten Sie bereits über eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.

Wie kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei einem deutschen Standesamt beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum zuständigen Standesamt. Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung oder Gemeinde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer des Standesamtes erfragen. Einige Verwaltungen verfügen über einen Online-Terminkalender. Dann können Sie einen Termin für Ihr Anliegen der Urkundenausstellung über den Terminkalender buchen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.

Wer darf welche Urkunde erhalten?

Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, besteht die Möglichkeit eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt schriftlich zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Postanschrift des Standesamtes.

Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der offiziellen Webseite der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, auf dem Verwaltungsportal des Bundes oder dem allgemeinen Verwaltungsportal des Bundeslandes, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden bei Ihrem Standesamt besteht. Hier eine Liste der Verwaltungsportale der einzelnen Bundesländer: Alternativ können Sie Urkunden für alle Bundesländer direkt online auf Standesamt.com beantragen.

Was kostet eine eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Für zwei Urkunden mit einer Standardgebühr von 10 EUR, bezahlen Sie also nur 15 EUR statt 20 EUR. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt vorgelegt werden. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen, werden Ihnen die vorraussichtlich zu erwartenden Gebühren für die Urkunden im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.

Wie lange dauert es, bis ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sowie saisonal sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2-4 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten des Standesamtes oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich dementsprechend vorher, wann und wo Sie persönlich beim zuständigen Standesamt vorsprechen können.

Welche Urkunde benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?

Wenn Sie planen zu heiraten, benötigen Sie und Ihr Partner für die Anmeldung der Eheschließung je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - vereinzelt auch beglaubigter Auszug oder Ausdruck aus dem Geburtenregister genannt - sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detailliertere Informationen zur Abstammung und rechtlichen Zugehörigkeit als eine einfache Geburtsurkunde. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält folgende Angaben:

  • Geburtsdatum (Tag und Uhrzeit) und Geburtsort des Kindes
  • Vor- und Nachnamen des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Vor- und Nachnamen der Eltern
  • Religionszugehörigkeit des Kindes und der Eltern
  • Gegebenenfalls Namensänderungen
  • Gegebenenfalls Adoption
  • Gegebenenfalls Scheidung der Eltern
  • Gegebenenfalls Beruf und akademischer Grad der Eltern (bei Registern vor 2009)

Zusätzlich können in der beglaubigten Abschrift auch spätere Änderungen wie Adoptionen oder Namensänderungen vermerkt sein. Sie ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Über Standesamt.com

Standesamt.com hat die Kontaktinformationen von mehr als 4000 Standesämtern recherchiert und stellt Ihnen diese regelmäßig aktualisiert, übersichtlich nach Bundesländern sortiert als Webverzeichnis zur Verfügung. Über die Umkreissuche, können Sie sich alle Standesämter in der Nähe anzeigen lassen sowie alle wichtigen Informationen zum Standesamt. Dazu zählen: aktuelle Adresse und Öffnungszeiten, die wichtigsten Kontaktinfos und Ansprechpartner sowie ein einfach gestaltetes Online-Formular zur Urkundenbestellung. Mit dem auf Standesamt.com bereitgestellten Online-Antragsformular zur Urkundenbestellung können Sie Geburtsurkunden schnell und unbürokratisch online beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart, füllen Sie das Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus, versenden Sie den Antrag sofort an Ihr Standesamt und erhalten Sie einen Versandnachweis per E-Mail.

Entspannt und sicher beantragen – mit unserer Unterstützung für alle Menschen ein Kinderspiel

16 Bundesländer, tausende Standesämter, um die 30.000 Standesbeamte, für alle gilt deutschlandweit ein Personenstandsgesetz und dennoch hat jedes Standesamt seine eigenen Formulare, Vorgaben und Verfahrensweisen, wie es Anträge am liebsten bearbeitet. Wir durchkämmen seit Jahren behördliche Webseiten, verstehen Amtsdeutsch, kennen die Besonderheiten und unterstützen Sie gerne für eine reibungslose Beantragung. Mit unserem Know-How können Sie sich nach dem Absenden Ihres Antrages entspannen und auf die Zuverlässigkeit und Sicherheit unserer Prozesse verlassen. Unser innovatives System kombiniert modernste Technologie mit menschlicher Expertise, um Ihnen einen reibungslosen Antragsablauf zu garantieren. Oberste Priorität: Zeitaufwand für Behördliches auf ein Minimum reduzieren. Wir schicken Ihren Antrag direkt und immer auf dem besten Weg zum Amt. Unser integriertes Postausgangsbuch dokumentiert alle ausgehenden Anträge ohne Mehraufwand. Sollte ein Antrag beim Amt doch mal "untergehen", haben wir dadurch jederzeit einen wirksamen Nachweis zur Hand, mit welchem Sie sich ggf. effektiv beschweren können. Bei eventuellen Problemchen steht Ihnen unser Kundendienst auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes zur Verfügung. Besonders schwierige Fälle besprechen wir notfalls auch mit unserem Anwalt und teilen Ihnen seine erste rechtliche Einschätzung. Natürlich ohne Extrakosten!

Über diesen Artikel

Autor
Autor: Sebastian von Standesamt.com
Antragspezialist für Personenstandsurkunden und Experte für effizienten Informationsaustausch mit Behörden.
Zuletzt aktualisiert: 24.09.2024

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Zuletzt aktualisiert am 11.11.2024

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