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Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine exakte Abschrift der Lebenspartnerschaftsurkunde und enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie zusätzlich eventuelle Veränderungen wie z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt.
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