Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum zuständigen Standesamt. Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung oder Gemeinde.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer des Standesamtes erfragen. Einige Verwaltungen verfügen über einen Online-Terminkalender. Dann können Sie einen Termin für Ihr Anliegen der Urkundenausstellung über den Terminkalender buchen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhältnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?

Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, besteht die Möglichkeit eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beim Standesamt schriftlich zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden muss folgende Informationen enthalten:
- Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
- Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
- Anzahl und Art der Urkunden
- Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Postanschrift des Standesamtes.
Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.
Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der offiziellen Webseite der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, auf dem Verwaltungsportal des Bundes oder dem allgemeinen Verwaltungsportal des Bundeslandes, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden bei Ihrem Standesamt besteht. Hier eine Liste der Verwaltungsportale der einzelnen Bundesländer:
Alternativ können Sie Urkunden für alle Bundesländer schnell, sicher & unkompliziert auf Standesamt.com beantragen.