Artikel vom 14.03.2016

Sicherheit in der Ehe gibt es doch



Es birgt schon eine gewisse Komik, wenn diverse Medien-Formate berichten, Mariah Careys geplante Hochzeit stehe "auf der Kippe" - weil ihr zukünftiger Ehemann vor den Kindern der Sängerin raucht. Was aber, wenn die monatelang vorbereitete Jubelfeier durch ein wirklich unvorhergesehenes Ereignis zu platzen droht? Bleiben die Brautleute dann zwingend auf den Kosten des Hochzeitsfestes sitzen? Nicht, wenn sie vorgesorgt haben...

Viel zu tun
Als wahrscheinlich bedeutendsten Wendepunkt im Leben feiern Paare den Tag ihrer Eheschließung gern im Kreis der jeweils hinzukommenden Familien und gemeinsamer Freunde. Da die Liste der geladenen Personen häufig lang ist, verlangt die Feier eine entsprechend vorausschauende Planung. Neben der Location und dem Catering müssen Floristen, ein Fotograf, der DJ und eventuell vorgesehene Spezialeffekte wie Überraschungs-Auftritte, Feuerwerk und Kutsch- oder Schifffahrten angefragt, gebucht und angezahlt werden.

Noch mehr zu versichern
Doch ebenso umfangreich wie die Aspekte einer gelungenen Feier und die Anzahl der erwarteten Gäste sind die Gründe, aus denen der anberaumte Termin platzen kann: Sei es, dass Braut oder Bräutigam sich ein Bein brechen, ein naher Familienangehöriger verstirbt oder eine für die Eheschließungs-Zeremonie wichtige Person erkrankt - die Durchführung der geplanten Feier stünde auf der eingangs zitierten "Kippe". Auch wenn einer der bereits gebuchten Dienstleister abspringt, ist das Gelingen einer entspannten Hochzeits-Party fraglich.

Umfassender Schutz
Zum Glück bieten zahlreiche Versicherungen eine spezielle Police gegen solche Ausfälle an. Der sogenannte Privatfeier-Stornoschutz umfasst alle Leistungen, die Versicherte im Rahmen einer geplanten Veranstaltung buchen bzw. zu buchen beabsichtigen. Dank ihm sind Raummiete, Catering-Kosten, die Honorare für Fotograf, Band oder DJ sowie der finanzielle Aufwand für Blumen, Dekoration und Spezialeffekte kein Thema für verhinderte Brautleute. Voraussetzung für das Greifen der Versicherung ist, dass sie VOR der Auftragserteilung abgeschlossen wurde und die Feierlichkeit im vertraglich festgesetzten Ortsrahmen stattfindet. In der Regel sind alle europäischen Staaten sowie die Anrainer des Mittelmeer-Raumes eingeschlossen.

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