Artikel vom 28.08.2023

Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern? Das ist geplant


Für den Wunsch, den eigenen Geschlechtseintrag zu ändern, gibt es viele Gründe. Doch Geschlecht oder Namen auf dem Standesamt zu ändern war bisher kompliziert. Jetzt hat das Bundeskabinett ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht, das dies ändern soll. Was ist geplant?

Personenstandregister: Transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, nichtbinär
Das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sieht vor: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung im Standesamt ändern. Unvertraut mit den entsprechenden Begriffen? Unter Trans werden Personen eingruppiert, die sich mit dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurden, nicht (oder nicht nur) identifizieren. Unter Inter wird verstanden, angeborene körperliche Merkmale zu besitzen, die sich medizinisch nicht eindeutig als männlich oder weiblich klassifizieren lassen. Als Nicht-Binär verstehen sich Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau sehen.

Offenbarungsverbot: Ausforschen der Vergangenheit untersagt
Zuvor führte der Weg zum Ziel über ärztliche Atteste, Gutachten und Gerichtsverfahren. Entwürdigend, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Im Kampf gegen Diskriminierung ist auch ein so genanntes Offenbarungsverbot Teil des Gesetzentwurfs. Menschen, die ihr Geschlecht geändert haben, sollen vor der Veröffentlichung von Informationen zu ihrem früheren Status bzw. Vornamen geschützt sein - ansonsten drohen Bußgelder. Auch das Rercherchieren früherer Identitäten soll untersagt sein. Nicht verboten dagegen: Jemanden zu misgendern, sprich, mit inkorrektem Geschlecht zu adressieren.

Justizminister will diverse Rechte Betroffener stärken
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte dessen weitgehende Verfassungswidigkeit festgestellt. So dürfen im falschen Körper geborene Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach psychologischem Gutachten und Gerichtsurteil offiziell ändern. Nun, so die FDP, soll sich die durch das Grundgesetz verbriefte Freiheit auch auf die geschlechtliche Selbstbestimmung erstrecken. Mit Änderung des Geschlechtseintrags wird es außerdem möglich, mit dem Begriff Elternteil in der Geburtsurkunde des eigenen Kindes zu erscheinen. Ihr Geschlechtseintrag beim Standesamt entspricht nicht Ihrer persönlichen Geschlechtsidentität? Zeit, nach eigenem Ermessen über den eigenen Körper zu bestimmen. Menschen sollen ihre Geschlechtsangabe künftig so anpassen können, dass sie, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), ihre Identität "im Verhältnis Bürger-zu-Staat" leben können. Des Weiteren geplant: Eine Stärkung von Aufklärungs- und Beratungsangeboten zum Thema. Außerdem will man die Gesetzliche Krankenversicherung verpflichten, Geschlechtsumwandlungen komplett zu zahlen. Wer aufgrund früherer Gesetzgebung benachteiligt wurde - etwa durch Körperverletzung (Zwangssterilisation etc.) oder Zwang zu Scheidung - soll finanziell entschädigt werden.

Wie funktioniert der Geschlechtseintrag beim Standesamt?
Um sein Geschlecht zu wechseln und einen neuen Vornamen zu wählen, soll in Zukunft eine einfache Erklärung und Eigenversicherung beim Standesamt genügen - unabhängig davon, ob derjenige schon zwecks Geschlechtsumwandlung behandelt wurde. Eltern Minderjähriger unter 14 können den Geschlechtseintrag ihres Kindes selbst bestimmen, Kinder über 14 leisten die Erklärung eigenständig, sofern ihre Eltern einverstanden sind. Falls nicht, kann ein Familiengericht die elterliche Erlaubnis ersetzen. Geht es nach dem Bundesjustizminister, soll ein neuer Geschlechtseintrag so schnell wie ein Personalausweis erledigt sein. Durch seine Erklärung mit Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt versichert der Antragsteller, dass die gewünschte Änderung am besten zur Geschlechtsidentität passt - und ihm die Tragweite der Folgen bewusst ist. Allerdings wird die Änderung nicht sofort, sondern erst drei Monate nach der Erklärung wirksam. Sie möchten Geschlecht oder Vornamen erneut wechseln? Der Geschlechteintrag kann beliebig oft wieder geändert werden. Dazwischen ist eine Sperrfrist von einem Jahr abzuwarten.

Transfrauen in der Frauensauna? Gesetzentwurf umstritten
Auch nach Inkrafttreten sollen Hausrecht und Privatautonomie gewahrt sein. Denn aktuell wird u. a. über Zugang von Transfrauen - ehemaligen Männern, die sich als Frau fühlen - zu geschützten Frauenbereichen wie Toiletten oder Sauna kontrovers diskutiert. Das private Hausrecht von Spa bis Restaurant soll unangetastet, die Autonomie des Sports bleiben - und die Vereine Herr über ihre Umkleidekabinen sein. Theoretisch muss eine Transfrau auf dem Weg in die Damendusche dann am Bademeister vorbei, der den Daumen senken - aber auch heben kann. Doch was ist mit Kriminellen, die sich durch einen Geschlechtswechsel Vorteile versprechen? Niemand soll einer Strafverfolgung entgehen können: Geplant ist, dass die Standesämter ihre Daten für einen Abgleich an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, die unbegründetem Verdacht gelöscht werden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden - und noch 2023 in Kraft zu treten.


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