Artikel vom 19.12.2023

Personalnot im Ort für Ja-Sager: Was jetzt auf Standesämter zukommt



Das Standesamt ist der Ort für Ja-Sager! Aber kann noch viel mehr als Hochzeit: Geburt, Namenswahl, Familien zusammenführen, Todesfälle. Damit das Standesamt in wichtigen Lebensmomenten einsatzbereit ist, braucht es versierte Standesbeamte. Leider herrscht auch im Standesamt Personalmangel: Woher nehmen und nicht stehlen? Und für welches Zusatzpensum sorgen aktuelle Gesetzesänderungen?

Bitte warten - oder zu einem anderen Trauort weiterziehen!

Im Standesamt geht es nicht nur ums Heiraten, sondern um viele komplexe Sachverhalte. Wozu es eigentlich qualifizierte Standesbeamte braucht. Bundesweit hat der Personalmangel auch das Standesamt erreicht. Brautleute können nicht heiraten, weil Verwaltungen unterbesetzt sind. Trauungen vorzubereiten, verursacht einen vergleichsweise hohen Zeitaufwand. Für Heiratslustige ärgerlich: Wer dort heiratet, wo er nicht gemeldet ist, muss mit saftigen zweistelligen Gebühren leben. Mit der Geburt des Nachwuchses geht das Warten ggf. weiter - monatelang, auf die Geburtsurkunde. Wie als Eltern Leistungen beantragen? Also stellt das Standesamt vorläufige Bescheinigungen aus - auch das muss dort jemand erledigen.

Improvisieren an der Tagesordnung

Das Thema treibt viele deutsche Kommunen um, händeringend bemüht um Interimslösungen und Provisorien. Nichts gegen Gemüsehändler, aber hier geht es nicht um einfachen Obstverkauf, sondern präzise rechtliche Fragestellungen. Standesbeamter und Standesamtleiter ist ein Job mit Verantwortung - und hier Äpfel mit Birnen zu verwechseln, hat weitreichende Konsequenzen. So hat man aktuell in Berlin ab Sommer 2024 die Wochenend-Termine für Hochzeiten gekappt. Geburts- und Sterbeurkunden werden verzögert ausgestellt. Trotzdem hat die Hauptstadt im Haushalt 2024/25 keine zusätzlichen Stellen für Standesbeamte eingeplant. Aber Personalnot wie in Reinickendorf oder Friedrichshain-Kreuzberg gibt es überall - und viele Standesämter befürchten darüber hinaus Mehrarbeit durch kommende Gesetzesänderungen.

Neuerungen bei Namensänderung und Geschlechtseintrag

So kommen ab 2024 zahlreiche Neuerungen. Etwa beim Namensrecht: Künftig kann jeder Bürger binnen zwei Jahren seinen Namen ändern. Außerdem soll das Selbstbestimmungsgesetz das verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Wenngleich es dabei um zahlenmäßige Minderheiten geht, will jedes Standesamt kompetent darauf eingestellt sein. Namensänderungen mit familiärem Bezug sind im bürgerlichen Recht geregelt - Fragen, die sich durch Geburt, Adoption, Heirat und Scheidung ergeben. Dagegen fällt das Selbstbestimmungsgesetz mit Namensänderung beim Geschlechtseintrag unter öffentliches Recht. Der Name aus Vorname und Familienname ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts und dient der Identifikation. So regeln das Namensrecht gleich mehrere Gesetze - wie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Personenstandsgesetz (PStG), Namensänderungsgesetz (NamÄndG), Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG) und weitere Gesetzestexte.

Das bringt das Selbstbestimmungsgesetz

Gem. Selbstbestimmungsgesetz können künftig Personen, die sich einem anderen Geschlecht als ihrem biologischen zugehörig fühlen, Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen; eine psychiatrische Überprüfung ist nicht notwendig. Jugendliche ab 14 können diesen Antrag mit Zustimmung der Eltern selbst stellen, für Kinder unter 14 Jahren können die Eltern den Geschlechtseintrag ändern lassen. Nach Änderung ist ein erneuter Wechsel dieses Eintrags ein Jahr später wieder möglich. Um zu verhindern, dass Kriminelle diese Option missbrauchen, kooperieren die Behörden in Kenntnis solcher Neuanträge.

Beim Thema Nachnamenswahl scheint alles machbar ...

... für Standesämter nicht nur gewöhnungsbedürftig, sondern angesichts der künftigen Variantenvielfalt auch eine Herausforderung! Um nur einige Beispiele zu nennen: Doppelnamen sind künftig für alle möglich, bei freierer Wahl des Nachnamens. Sprich, auch wenn Michelle Meyer und Mark Müller nicht heiraten, darf ihr Kind Meyer-Müller heißen - oder Müller-Meyer, angedacht ab Mai 2025. Meyler oder Mülleyer? Auch diese Kombinationen wurden ernsthaft diskutiert, aber sind vom Tisch. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt diese Neuregelungen als Ausdruck gleichberechtigten Zusammenlebens. Auch sollen beide Ehepartner einen Doppelnamen führen dürfen, auch ohne Bindestrich. Und soll Kind Mette einen Doppelnamen haben, geht das auch, wenn ihre Eltern gar keinen führen - als Mette Meyer Müller. Namensketten aber sind weiterhin verboten - bei zwei Namen ist Schluss. Wer will, kann ab Volljährigkeit auch seinen Geburtsnamen ändern, vorausgesetzt, es ist der Name eines Elternteils. Der andere Elternteil muss dem jedoch zustimmen. Auch ausländische Namenstraditionen sollen sichtbarer sein - aus Frau Aitmatow wird so Frau Aitmatowa.

Standesämter kämpfen mit Fachkräftelücken

Lücken bei Fachkräften lassen sich zuweilen über Monate nicht schließen. Der Kampf um die besten Köpfe tobt auch hier, begleitet von Druck von ganz oben. So fordern etwa Landkreise, Stellen dauerhaft mit ausgebildeten Beamten zu besetzen. Wie Verwaltungsfachwirten, die jedoch oft andere Führungspositionen der Standesamtsleitung kleiner Gemeinden vorziehen. So legt man zunehmend einzelne Standesämter zusammen - und kooperiert mit Nachbarkommunienn bei nicht planbaren Vorgängen wie Sterbeurkunden. Erfüllen eingesetzte Staatsdiener die Voraussetzungen nicht, werden zunehmend Ausnahmegenehmigungen erteilt und Zusatzausbildungen absolviert. All dies sind leider keine Dauerlösungen gegen die Personalnot im Standesamt und das vermehrte Ausscheiden der Babyboomer-Generation. Langfristig braucht es belastbarere Strategien.

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