Artikel vom 10.06.2019
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Das Standesamt

Das Standesamt ist eine öffentliche Einrichtung von kreisfreien Städten oder Stadtteilen, oder auch von Unterabteilungen der Landkreise. Hier werden alle Vorgänge, die unter den Oberbegriff Personenstandsregister fallen, abgewickelt. Insbesondere betrifft das Geburt, Eheschließung, Sterbeurkunde und Personenstandsurkunden. Geburten, Eheschließungen und die Beurkundung im Sterbefall dürfen ausschließlich im Standesamt amtlich erfasst werden. Diese Vorgänge greifen tief ins gesellschaftliche Leben ein und haben finanzielle und rechtliche Auswirkungen, die Führung der Personenstandsurkunden durch staatliche Beamte soll Missbrauch der Daten verhindern. Eine Eheschließung ist ein feierlicher Akt, zu dem das Standesamt häufig ein Extra-Trauzimmer zur Verfügung stellt. Der Standesbeamte vertritt bei einer Heirat den Staat, er hat die Amtsbefugnis, eine Ehe rechtlich gültig zu machen. Um dem festlichen Rahmen zu genügen, wird der Standesbeamte eine kurze Rede halten, in der er auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Eheleuten eingeht. Nach dem gegenseitigen Ja erfolgt die Ausfertigung einer Eheurkunde. Auch die Beurkundung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gehört zu den Aufgaben des Standesamts.

Geburten werden vom Standesbeamten als Personenstandsurkunden in das Familienbuch aufgenommen, dabei handelt es sich um ein Register, in dem alle persönlichen Daten verwaltet werden. Dafür gibt es die amtliche Geburtsurkunde. Darin sind Tag und Ort der Geburt, sowie alle Namen aufgeführt. In einigen Kreisen und Städten kommt der Standesbeamte nach der Geburt ins Krankenhaus, in anderen Fällen gehen die Eltern zum Standesamt und geben dort die Daten an. Erst dann ist eine Geburt amtlich und rechtlich verbindlich. Eine Geburtsurkunde wird auch in späteren Jahren immer wieder gebraucht. Zum Beispiel für die Eheschließung, die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses, für Bewerbungen, aber auch für mehrere amtliche Anträge kann die Vorlage einer solchen Urkunde notwendig sein. Der Standesbeamte fertigt eine Kopie an, die mit Stempel und Unterschrift in jedem Fall rechtlich gültig ist. Personenstandsurkunden als Kopie, ohne Beglaubigung, sind in den meisten Fällen bereits ausreichend, nur zur Heirat wird eine beglaubigte Abschrift benötigt.

Im Sterbefall werden ebenfalls die amtlichen Beurkundungen im Standesamt vorgenommen. Der Austrag aus dem Personenstandsregister zieht wiederum rechtliche Folgen nach sich, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft oder das Familienrecht an sich. Außerdem sind diese Einträge wichtig in Erbschaftsangelegenheiten. Will ein Familienmitglied das Erbe des Verstorbenen nach einem Sterbefall antreten, so wird dafür in manchen Fällen ein Erbschein gebraucht, der auf Grundlage einer Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Das Standesamt fertigt auch Abschriften aus dem Familienstammbuch an, diese können ebenfalls beglaubigt oder in Kopie sein. Derartige Abschriften sind unter anderem notwendig, wenn eine Heirat in einem anderen Kreis oder Bundesland bevorsteht.

Wer Ahnenforschung betreibt, wird ebenfalls die Auskünfte des Standesamtes benötigen. Allerdings werden Informationen nur weitergegeben, soweit sie den Antragsteller selbst betreffen. Urkunden zur Geburt oder Eheschließung werden auf Wunsch auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt. Das gleiche gilt im Sterbefall, auf besonderen Wunsch kann auch eine Sterbeurkunde auf einem mehrsprachigen Vordruck erteilt werden. Zu den Personenstandsurkunden zählt auch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die in einigen Städten und Kreisen vor dem Standesbeamten beendet werden kann. Für einen Kirchenaustritt oder den Austritt aus einer weltanschaulichen Gemeinschaft muss man sich mit Reisepass oder Personalausweis legitimieren und vor dem Standesbeamten seinen Austrittswillen erklären. Erst danach können die Personenstandsurkunden geändert werden.

Geburt, Eheschließung und Sterbefall zu dokumentieren und in den Personenstandsurkunden festzuhalten, sind die wichtigsten Aufgaben eines Standesamtes. Die hier arbeitenden Beamten sind besonders geschult, um im Umgang mit den Bürgern feinfühlig und kompetent ihre Aufgaben zu erfüllen. Bei einer Eheschließung ist das sicher eine einfach Sache, aber auch im Sterbefall muss der Beamte Fingerspitzengefühl beweisen.

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