Artikel vom 14.03.2012
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Das digitale Zeitalter hält Einzug in Standesämter


Die Digitalisierung hat auch vor Standesämtern nicht Halt gemacht. Das liegt an der Reform des Personenstandgesetzes im Jahr 2009, das vorschreibt, dass bis Ende 2013 der Wechsel der schriftlichen Beurkundung hin zum digitalen Beurkundungsmedium vollzogen sein muss. Denn seit der Einführung der Standesämter 1876 werden die wichtigsten Lebensereignisse wie die Geburt, die Eheschließung und auch der Tod handschriftlich von den Standesämtern beurkundet und nun von der elektronischen Registerführung ersetzt. Das Standesamt in Frankfurt am Main hatte die Vorreiterrolle inne und war das erste, das komplett digital arbeitete.

Nach dem Ja-Wort und einem innigen Kuss haben elektronische Medien das Sagen

Die Digitalisierung bedeutet das Aus für handschriftlich geführte Personenstandsbücher. Das eigens entwickelte elektronische Registerverfahren macht es möglich, dass Geburten, Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften sowie Sterbefälle fortan elektronisch beurkundet und in einer Datenbank, dem sogenannten Personenstandsregister gespeichert werden. Nach einer kleinen Ansprache, dem feierlichen Ja-Wort, einem langen Kuss zwischen den Frischvermählten und dem Klicken von Fotoapparaten beginnt im Trauzimmer das digitale Zeitalter. Der Standesbeamte steckt eine Signaturkarte unter Eingabe einer PIN-Nummer in ein Kartenlesegerät und in Sekundenschnelle sausen die Daten der frisch Vermählten über datensichere Leitungen in das nächste Rechenzentrum.

Wohin mit den handschriftlichen Altdaten?

Was aber wird mit den noch handschriftlich erstellten Geburtenbüchern, Heirats- und Sterbebüchern geschehen? Der Bund lässt hier den Ländern freie Hand und stellt frei, ob die die Altdaten in das digitale System nachgetragen werden oder nicht. Tatsächlich hat ein Praxistest ergeben, dass Software zur handschriftlichen Texterkennung hier an ihre Grenzen stößt. Nicht immer wird der Text vollständig erkannt, so dass Nachkorrekturen erforderlich werden, die einen unangemessen hohen an Zeit sowie an Personal und damit an Verwaltungskosten verursachen.

Freie Ortswahl für Heiratswillige

Auch weiterhin finden Trauungen in dafür angemessenen Räumlichkeiten der Gemeinden statt. Allerdings ist der Ort, also die Stadt oder Gemeinde, frei wählbar. Es bleibt bei dem eher gediegenen Ambiente und dem feierlichen Rahmen von Trauzimmern: Stühle im Halbkreis auf einem gepflegten Teppichboden, ein imposanter Schreibtisch, frische Blumen und ein Ölgemälde an der Wand. So trägt man dem feierlichen Aspekt einer Hochzeit Rechnung und verhindert, dass sie zu einer Gaudiveranstaltung an einem beliebigen Ort verkommt. Vor zu wenig Arbeit müssen sich Standesbeamte auch in Zukunft nicht fürchten, die auch abhängig ist von der Struktur einer Region. Immer mehr Eheschließungen finden mit Partnern unterschiedlicher Religionen und Staatsangehörigkeiten statt, die aufwändigere Prüfungsverfahren erfordern.

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