Artikel vom 19.03.2024

Da bin ich ja ruiniert! Hochzeit absagen



Es wird Frühling! Erste Krokusse und Narzissen stecken ihre Köpfe aus der Erde - und die eine oder andere Hochzeitseinladung im Briefkasten. Hochzeiten hat wieder Saison. Aber Mitfeiern kostet: Jeder Vierte gibt zu, dass er eine Einladung schon einmal wegen der Kosten abgelehnt hat. Nur fair, denn die Investition in eine Traumhochzeit mit allem Schnickschnack ist für Brautpaare nicht von Pappe.

Zur Hochzeit kommen? Kann ich mir nicht leisten

Hochzeitsgeschenk, Anreise, Hotel, ein frisches, festliches Outfit - Hochzeitsgäste müssen einiges an Geld hinlegen. So dass sich so mancher fragt: Will ich das? Ja! Aber kann ich das? Oft nur unter Zähneknirschen. Eine Studie von Zahlungsanbieter Klarna wollte es genau wissen - und befragte die Deutschen: 24 Prozent haben eine Hochzeitseinladung schon abgesagt bzw. gar nicht erst angenommen. Und geben zu: Das kann ich mir nicht leisten! Die 44 Prozent, die die Einladung zur Hochzeit annehmen, räumen ein, dass sie dabei zu sparen versuchen - indem sie z. B. eine günstige Übernachtungsmöglichkeit oder einen Anzug im Sale ergattern.

Soviel geben deutsche Hochzeitsgäste aus

Ist man gleich zu mehr als einer Hochzeit eingeladen, geht's ans Eingemachte. Sie wollen kein Glas selbsteingekochte Birnen als Geschenk überreichen? Bleiben Sie besser zuhause. Tiefer in die Tasche greifen müssen auch alle, die die Ehre haben, Brautjungfer oder Trauzeuge zu sein: Junggesellen- und Mädelsabschied inklusive Anreise und Extra-Outfits schlagen hier zusätzlich ins Kontor. Doch wieviel sind Hochzeitsgäste bereit auszugeben? Für 31,8 Prozent sind 500 Euro die Obergrenze, während immerhin 30,8 Prozent sich den großen Tag mit der Familie höchstens 250 Euro kosten lassen wollen. Allerdings tummeln sich oben auf dem Hochzeitsolymp durchaus ein paar abgehobene drei Prozent, die bei 3.000 Euro für Hochzeitsgäste nicht mit der Wimper zucken. - Warum fällt mir das gerade jetzt ein? Keine Geringere als Lady Di wollte die Hochzeit mit Charles absagen. Wie Buchautorin Ingrid Steward weiß, sei die Prinzessin geknickt gewesen, weil Charles auf der Geburtstagsparty von Prinz Andrew nicht einmal mit ihr getanzt hatte. Aber hier spielt Geld natürlich keine Rolex.

Mehr als unfair: Als Gast kurz vor der Hochzeit absagen

Die Kostenlawine rollt - und die Hochzeitskosten laufen Paaren wie Gästen davon. Zwar sinkt die Inflation derzeit wieder, aber hat die Preise erstmal zehn bis 30 Prozent hochgetrieben - verglichen mit vor der Pandemie. Bei diesen finanziellen Verpflichtungen vergeht so manchem die Lust aufs Hochzeit feiern. Aber auch manchen Bräuten: Die Planung einer Hochzeit ist aufwändig, es stecken vier- bis fünfstellige Summen in diesem schönsten Tag des Lebens. Trotzdem gibt es sie: Unfaire Gäste, die kurz vor knapp absagen! Wie der Mirror berichtet, platzte einer Braut in Australien deshalb die Hutschnur: Sie drohte damit, solche Gäste bei Nichterscheinen mit 1.000 Pfund zur Kasse zu bitten. Und verriet dabei auch gleich den Preis des Events - umgerechnet knapp 17.000 Euro, die das Brautpaar schon bezahlt hatte. Ganze zehn Gäste hatten noch in der Woche vor der Hochzeit mit der Begründung abgesagt, sie könnten sich die Anreise nicht leisten. Nun hatte das Brautpaar die schweißtreibende Aufgabe, diese Plätze in wenigen Tagen möglichst mit anderen zu füllen. Wie üblich wurden die Einladungen auch hier viele Monate vor der Hochzeit verschickt. Grund genug, als Brautpaar Verlässlichkeit einzufordern!

Prüfe, wer sich ewig bindet: Dienstleister AGBs sichten

Falls die Ehe bis zur Silberhochzeit hält, ist die Traumhochzeit eine Investition fürs Leben. Eigene Hochzeit wegen der Kosten absagen? Eigentlich undenkbar, aber es passiert immer wieder. Aller Romantik zum Trotz sollten Sie das Kleingedruckte Ihrer Hochzeitsdienstleister-Verträge genau lesen. Und schon bei der Hochzeitsplanung daran denken, wer was zahlt, wenn die Sache platzt. Man weiß ja nie .... Um für den Fall der maximalen Katastrophe den Schaden im Rahmen zu halten. Neben den konkreten Stornoregelungen der AGB macht es Sinn, sich auch mit den gesetzlichen Regelungen im BGB rechtzeitig beschäftigen. Wie zum Werkvertrag von Catering-Anbieter, Fotograf und dem Konditor der Hochzeitstorte. Oder dem Dienstvertrag mit DJ, Hochzeitsplaner oder dem Chauffeur der Hochzeitslimousine. Wo Leistungen nicht abgenommen werden, können Dienstleister trotz Kündigung Vergütungen verlangen - da kommt so einiges zusammen!

Umdisponieren, weil das Standesamt nicht kann

Vielleicht ist ja auch noch nicht Hopfen und Malz verloren, weil Sie später mit den vereinbarten Anbietern einen neuen Hochzeitsanlauf nehmen möchten? Halten Sie Rücksprache - und vereinbaren Sie rechtzeitig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag. Auch dann, wenn gar nicht die Kosten das Problem sind, sondern Sie aus anderen Gründen umdisponieren. Wie alle, die von einer malerischen, aber sündhaft teuren Trauung auf der imposanten Bielefelder Sparrenburg geträumt haben. Das romantische Ja à la Burgfräulein, mit Blick über die Dächer der ostwestfälischen Metropole und Sektempfang im Burghof fällt erstmal aus. Denn das Gemäuer mit den knarrenden Treppen zum Trauzimmer wird umgebaut. Kleiner Trost: Dieses Standesamt war sowieso nicht barrierefrei. Das 13. Jahrhundert kannte noch keinen Aufzug. Bald mit Paternoster zum Prinzessinnen-Ja schweben? Warten wir's ab!

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