Sterbeurkunden von Ihrem Standesamt Schönberger Land bequem online beantragen

Standesamt Schönberger Land Sterbeurkunde beantragen: Urkunden aus dem Sterberegister können bei einem Standesamt durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder online beantragt werden. Mit dem privaten Antragsservice Standesamt.com erstellen Sie schnell und unkompliziert rechtswirksame Anträge, um Sterbeurkunden beim Standesamt Schönberger Land zu beantragen.

Haben Sie den Antrag online auf Standesamt.com ausgefüllt, können Sie diesen mit unserem Versandservice direkt online an das Standesamt Schönberger Land versenden. Danach erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages durch das Standesamt, und es kann Ihnen die Urkunden nach erfolgreicher Überprüfung der Anforderungsberechtigung, per Post nach Hause senden.

Ausgewähltes Standesamt

Standesamt Schönberger Land
23923 Schönberg
Mecklenburg-Vorpommern
Der Sterbefall muss in Schönberger Land stattgefunden haben. Ändern Sie das Standesamt, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

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Informationen rund um das Beantragen von Sterbeurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von Sterbeurkunden für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  Sterbeurkunden ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person gestorben ist. Sofern Sie also eine Sterbeurkunde beim Standesamt Schönberger Land beantragen möchten, muss der Sterbeort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt Schönberger Land liegen.  Sollten Sie bereits über eine Sterbeurkunde verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.


Wie kann ich Sterbeurkunden beim Standesamt Schönberger Land beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt Schönberger Land. Die Öffnungszeiten des Standesamt Schönberger Land sind

Öffnungszeiten Standesamt Schönberger Land

Standesamt Schönberger Land Öffnungszeiten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 038828 330-0 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?
Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie Sterbeurkunden beim Standesamt Schönberger Land schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Adresse:
Standesamt Schönberger Land
Am Markt 15
23923 Schönberg
Um Ihren Antrag schnell als Fax an das Standesamt Schönberger Land zu senden, können Sie die Faxnummer 038828 330-175 nutzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die E-Mail-Adresse des Standesamt Schönberger Land lautet info@schoenberger-land.de. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt Schönberger Land, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Sterbeurkunden beim Standesamt Schönberger Land besteht.

Alternativ dazu können Sie Sterbeurkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.


Was kostet eine Sterbeurkunde?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Sterbeurkunde beim Standesamt Schönberger Land derzeit 12,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Schönberger Land vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Schönberger Land keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com Sterbeurkunden beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.


Wie lange dauert es, bis ich Sterbeurkunden vom Standesamt Schönberger Land erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt Schönberger Land. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.


Siehe auch



Standesämter in der Nähe von Schönberg

Standesamt Rehna
19217 Rehna
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