Artikel vom 17.01.2025

Doppelt, rückbenannt, nach Geschlecht: Reform des Namensrechts kommt



Hurra, wir heiraten - doch wie möchten wir dann eigentlich heißen? In Kürze eröffnen sich für Paare bei der Wahl des Ehenamens zahlreiche frische Optionen. Aber auch für Kinder, für Trennungs- und Patchworkfamilien oder für nationale Minderheiten. Ab Mai 2025 tritt ein neues Namensrecht in Kraft - was bringt es?

Namensänderungen der Lebensrealität anpassen

Am 12. April 2024 beschloss der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz, flankiert von einer elementaren Namensrecht-Reform. Ob Eheleute, ob geschieden, Kind oder nichtbinäre Person - alle Bereiche von Ehenamens- und Geburtsnamensrecht sind von der Liberalisierung erfasst. Wozu? Die Basis, das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) stammt bereits von 1938. 2025 ist die Lebenswirklichkeit eine andere. Zeit für familienbezogene Namensänderungen, rund um Heirat, Geburt, Adoption und Scheidung, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)! Freiheit mit Grenzen: So schafften es Ideen wie der Traum der Grünen von der Symbiose zweier Nachnamen (so genanntes Meshing) nicht in den Gesetzentwurf. Nein, aus einem Göring-Eckardt wird auch künftig kein Görkart oder Ecking. Das Vorhaben wurde durch eine breite Mehrheit von Regierungsparteien, CDU/CSU und Linke angenommen; nur die AfD stimmte dagegen.

Patronyme, Familienname nach Geschlecht, Doppelnamen

Lange angedacht, endlich erreicht: Das neue Namensrecht wird die Traditionen nationaler Minder­heiten einbinden. Patronyme, die Herrn Johann wieder zu Herr Johannsen - den Sohn von Herrn Johann - machen. Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein freut's. Außerdem dürfen nun Familiennamen dem Geschlecht folgen - aus Frau Uljanow darf Frau Uljanowa werden. Besonders tiefgreifend jedoch sind die Änderungen beim Thema Doppelname: Bald hat jeder Partner ein Recht darauf. Die Reihenfolge wird nach Gusto ausgesucht, der Bindestrich kann weg. Kettenbildungen wie Meier-Müller-Schulze bleiben dagegen No-Go, und auch, wer in wilder Ehe lebt, muss weiter auf einen gemeinsamen Namen verzichten. Allerdings dürfen die Kinder solcher - gemeinsam sorgeberechtigter! - Paare eine Kombi aus Mamas und Papas Nachnamen führen, zwecks klarer Zuordnung zu beiden Elternteilen. Herr Mustermann und Frau Mastermind können sich nicht auf einen Geburtsnamen einigen? Dann entscheidet kraft BGB das Alphabet - der Nachwuchs heißt Mastermind-Mustermann.

Nach der Scheidung: Weg mit dem Ehenamen!

Ansonsten gilt: Einer für alle! Der gemeinsame Doppelname und Ehename bezeichnet jeden in der Familie, Kinder eingeschlossen. Was, wenn Sie schon verheiratet sind? Die Regelung findet auf Wunsch auch rückwirkend Anwendung. Keine Rede, weil Sie sich scheiden lassen? Streifen Sie den lästigen Ehenamen ab, wie einen alten Handschuh. Ihre Kinder, die Sie ggf. als Stiefkinder in die Ehe mitbrachten, tun es Ihnen nach - das nennt sich "Rückbenennung von einbenannten Kindern". Auch Scheidungskinder, die bei einem Elternteil leben, das wieder den Geburtsnamen bzw. Mädchennamen angenommen hat, können dann dessen Namen tragen. Anders gesagt: Erst heißen alle Müller, aber nach der Scheidung wie Mutter bzw. Vater, also Meier. Vorausgesetzt, der Geschiedene Sorgeberechtigte stimmt zu, das Kind im Haushalt ist mindestens Fünf - und will den neuen Namen auch.

Volljährige Kinder: Zum Namen des anderen Elternteils wechseln

Sie werden als Erwachsener adoptiert? Das kommt vor, und künftig ohne Namenswechsel. Denn Sie dürfen Ihren bisherigen Namen behalten - oder kombinieren diesen mit dem Namen des Adoptierenden zum Doppelnamen. Ja, Namen sind Identität: Geliebt, gehasst, der eigene Name prägt uns. Manche tragen ihren mit Stolz, andere mit Verbitterung - etwa weil der Name mit jemandem verbunden ist, den der Namensträger ablehnt. Kaum ein Punkt der Reform ist umstrittener als die Neuerung, dass Volljährige zum Namen des anderen Elternteils oder einem Geburts-Doppelnamen aus den elterlichen Namen wechseln dürfen. Oder ihren Geburts-Doppelnamen so kürzen können, dass nur ein Nachname übrigbleibt. Pikant daran: Das neue Recht betrifft vor allem nicht-ehelich geborene Kinder. Schon jetzt bemängeln Reformkritiker, dass alleinerziehende Mütter oder Väter tatenlos zusehen müssen, wie sich das Kind, das sie allein aufgezogen haben, für den Namen des anderen - ggf. kaum an der Erziehung beteiligten - Elternteils entscheidet.

Anpassungen im Standesamt immens

Namen einfach loswerden? Das will gut überlegt sein. Trotzdem ist jede Namensänderung mit wenig Aufwand möglich, durch einfache Erklärung auf dem Standesamt - genauso einfach wie die Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag dank Selbstbestimmungsgesetz. Mitzubringen sind der Ausweis und eine Abschrift aus dem Geburten- und Eheregister. Alles andere als unkompliziert dagegen gestalten sich die organisatorischen und IT-Anpassungen im Standesamt. Fieberhaft gehen Standesbeamte in speziellen Schulungen auf Tuchfühlung mit dem neuen Gesetz. Zwar rechnen Städte und Gemeinden mit keinem Ansturm auf die neuen Wahloptionen, aber sehr wohl mit viel Klärungsbedarf zu den neuen Regelungen. Übrigens kostet eine Namensänderung um die 20 Euro, plus Kosten für neue Dokumente, Ausweise und Urkunden.

Reform namens Bürokratie-Monster?

Puuh! Die Zahl der Varianten erschlägt geradezu. Ob sich das neue Namensrecht als Bürokratie-Monster entpuppt, wird die Zeit zeigen. Bleiben wir positiv - zumindest wird das Namensrecht flexibler. Sicher ist aber schon jetzt: Für das Standesamt bringt die Reform echte Herausforderungen. Denn die Optionen haben sich versechsfacht: Waren es bislang nur fünf, kriegen es Standesbeamte ab Mai mit 30 Varianten zu tun - und alle wollen erläutert sein. Zumal dafür kaum neues Standesamt-Personal eingeplant ist. Chaos? Schnell mal im Gesetz spicken. Neugierige finden sämtliche Details sowie detaillierte Beispielfälle auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

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