Artikel vom 24.06.2025
Auf zum Standesamt: Vorname und Geschlechtseintrag ändern - so geht's
Sie heißen Ponyboy, Sodapop oder Hunter: In den USA weht schon immer ein anderer Namensfreiheitswind, wenngleich aus anderen Gründen. In Deutschland kann ab sofort jeder, der sich nicht als Mann sondern als Frau - oder umgekehrt - versteht, ganz offiziell anders heißen. Dank Selbstbestimmungsgesetz lassen sich Geschlechtseintrag und Vorname unkompliziert beim Standesamt ändern. Doch nicht jeder Namenswunsch hat eine Chance. Welche Richtlinien gelten?
Einfach Vorname und Geschlecht wechseln
Zugegeben, Ponyboy und Sodapop sind Phantasienamen, die Teeny-Autorin S. E. Hinton den Protagonisten ihrer Rebel-Story The Outsiders schon 1967 verpasste. Die US-Soap-Actress Hunter Tylo dagegen heißt wirklich so. Sie möchten demnächst Tiramisu oder Murmel heißen? Oder träumen davon, Ihren Spitznamen Skeleton im Pass zu lesen? Seit dem 1. November 2024 lassen sich Vornamen und Geschlecht im Ausweis ändern. Eine Option, die sich deutschlandweit und besonders in Großstädten wachsender Beliebtheit erfreut. Also weg mit dem Alten, her mit dem Neuen? Ganz so einfach ist es nicht, die Flexibilität deutschen Rechts hat weiterhin Grenzen.
Namensänderung starten: Wie geht das?
Um Geschlechtseintrag und Vornamen gem. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) im Personenstandsregister zu ändern, braucht es nur eine so genannte Erklärung mit Eigenversicherung; Gutachten und Gerichtsbeschlüsse sind passé. Wobei für Minderjährige und nicht in Deutschland Geborene gewisse Einschränkungen existieren. Anmeldungen sind schon seit 1. August 2024 möglich. Und das läuft so:
- Online-Forumular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben
- Anmeldung per Post ans zuständige Standesamt schicken
- Vorname und Geschlecht müssen noch nicht benannt werden
- die dreimonatige Bedenkzeit läuft
- das Standesamt meldet sich für die Terminvereinbarung
Wichtig: Für Anmeldung und Erklärung ist dasselbe Standesamt zuständig - nur so ist die Einhaltung der Fristen sichergestellt. Nach erfolgter Umschreibung ist für wenigstens ein Jahr kein neuer Antrag auf Änderung möglich.
Name und Geschlecht ändern - stark nachgefragt
Allein im Bundesland Hessen gingen laut Deutscher Presseagentur bis einschließlich Mai 2025 mehr als 1.000 Anträge ein. Anmeldungen in allen Facetten: So verzeichnet Dortmund bis dato
- 67 Anträge auf Geschlechts- und Namensänderungen von männlich in weiblich
- 13 von männlich in divers bzw. ohne Angabe
- 87 von weiblich in männlich
- 35 von weiblich in divers bzw. ohne Angabe
In Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover haben schon über 300 Menschen eine entsprechende Anmeldung ausgefüllt; knapp 200 Änderungen wurden bereits eingetragen. Hamburg verzeichnet seit November mehr als 350 Erklärungen, das Standesamt Frankfurt über 450 seit Inkrafttreten.
Neuer Name oft lange Herzenswunsch
Standesämter 2025 müssen dazulernen - und holen sich dazu passende Unterstützung wie LSBTIQ-Koordinierungsstellen (LSBTIQ für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, intergeschlechtliche und queere Personen) ins Boot. Initiativen, die mit den Gründen für Vornamensänderungen gut vertraut sind: Selbst erfunden oder schon lange Spitzname, verknüpfen Änderungswillige ihre Wünsche mit der eigenen Persönlichkeit. Besonders Menschen, die mit einem Vornamen leben, der nicht (mehr) zur Identität passt, machen vom neuen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch. Denn sich als Herr Meier zu fühlen, aber als Frau Meier angesprochen zu werden, hat für Transpersonen ganz praktische Alltagsfolgen - von Kartenzahlung bis Ticketkontrolle.
Verboten: Lächerliches, Gefährdendes, Objekte
Gut, dass es die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) gibt! Ihr Job: Ein Standesamt zum Thema Vornamensanfragen beraten. Nicht jeder selbstgewählte Vorname passiert die Prüfung, weil er das gewählte Geschlecht repräsentieren muss. Nur Vornamen oder Geschlechtseintrag zu ändern, gibt das Gesetz nicht her. Was tun, um den geschlechtsspezifischen Namen zu behalten? Divers als Eintrag wählen oder die Geschlechtsangabe ganz streichen. Auch prüft die GfdS, ob ein Vorname das Wohl der Person gefährdet oder diese der Lächerlichkeit preisgibt. Während die GfdS schon Namen wie Jekyll oder Dakota durchgewunken hat, kassierten Skeleton, Darkness und Luzifer ebenso eine Abfuhr wie Pixel, Puppe und Murmel. Letztere übrigens, weil sie vom Wesen nach keine Vornamen sind, sondern Objekte bezeichnen.
Deutsches Personenstandsrecht - zu pingelig?
Nur auf den ersten Blick. Denn die Richtlinien für Vornamen gelten auch für Neugeborene. Ist ein Vorname einmal eintragungsfähig, dürfen auch Eltern ihr Kind so nennen. Also wird auch geprüft, ob ein Vorname schon durch ein anderes deutsches Standesamt beurkundet wurde. Aber die Mehrzahl der Wunschnamen wird genehmigt, so GfdS-Chefin Andrea Ewels. Allerdings würden mit um 90 Prozent der Vornamen mehr Babynamen als SBGG-Namen (60 bis 70 Prozent) zugelassen. Und ist ein Fall nicht eindeutig, hat das Familiengericht das letzte Wort.
Neue Freiheit könnte wackeln
Doch längst nicht jede Anmeldung manifestiert sich als offizielle Erklärung und Änderung im Pass. Denn Transpersonen 2025 sind so frei, dies zu tun oder zu lassen: Das Selbstbestimmungsgesetz formuliert Nichtdiskriminierung als Grundrecht. Früher waren Anerkennungen ein teurer Spaß - und vierstellige Summen für Gutachten und Anwälte hinzublättern. Noch bis 2011 war die geschlechtsangleichende Operation Bedingung für die Änderung des Geschlechtseintrags. Nicht rechtens, urteilte das Bundesverfassungsgericht und kippte das alte Transsexuellengesetz. Doch so brandneu er ist, der grundrechtliche Meilenstein ist schon jetzt in Gefahr: Geht es nach diversen Parteien, wird das Selbstbestimmungsgesetz im Fall künftiger Regierungsbeteiligung wieder abgeschafft.
