Artikel vom 12.12.2012

Erst ins Standesamt, dann in die Kirche - das schafft oft Termindruck...



...war aber die längste Zeit nicht zu vermeiden. Denn seit 1875 durften Geistliche in Deutschland nur dann den kirchlich abgesegneten Bund der Ehe schließen, wenn zuvor nachgewiesenerweise die Trauung im Standesamt stattgefunden hatte. Das stellt Sie wie viele andere Brautpaare vor einen gewissen Organisationsdruck hinsichtlich der freien Termine in Kirche und Standesamt. Gibt es im Letzteren kein freies Datum vor dem Wunschtermin in der Kirche nach Wahl, muss entweder die ganze Hochzeitszeremonie verschoben oder in eine andere Kirche ausgewichen werden. Doch mit dieser Unbequemlichkeit könnte nun seit einiger Zeit eigentlich Schluss ein, denn der Gesetzgeber hat im Zuge des Personenstandsgesetzes die beiden Eheschließungen entkoppelt.

Kirchlich heiraten ohne vorherige standesamtliche Trauung - wie soll das gehen?

Kirchliche Ehen können nun ganz ohne die vorherige Legitimation durch das Standesamt geschlossen werden. Zuvor wäre dies gemäß Paragraph 67 des Personenstandsgesetzes noch eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Deshalb hat sich auch jeder Pfarrer vor der kirchlichen Zeremonie die Standesamtseschließung nachweisen lassen. Eine mündliche Versicherung des Paares, auch zivilrechtlich seinen ehelichen Pflichten nachkommen und das standesamtliche Prozedere nachholen zu wollen, hätte nicht ausgereicht, um Pfarrer zur Feier zu bewegen. Diese nämlich sehen einer Ordnungsgelddrohung entgegen, wenn sie sich die Urkunde vom Standesamt nicht zeigen lassen. Und das war noch milde: 1875 drohte das damals neue "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung" nachlässigen "Religionsdienern" nämlich mit Gefängnis bis zu drei Monaten. Mit solchen Strafmaßnahmen ist durch den Wegfall der Paragraphen 67 und 67a endgültig Schluss. Nun ist aus staatlicher Perspektive die kirchlich geschlossene Ehe einfach nichts anderes als jede andere nichteheliche Gemeinschaft - sie hat schlicht keine Bewandnis mehr für die staatliche Institution der ehelichen Pflichten und Rechte. Im Klartexte: Kirchlich zu heiraten ist ein schöner Brauch und mag der eigenen moralischen Verpflichtung dienen, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen. Diese begründen sich nur in der Zivilehe.

Gesetzlich zulässig - in der Praxis fast unbekannt

Das wirkt einerseits etwas abwertend, kann aber organisatorisch von großem Vorteil sein - denn nun können Sie als Brautpaar theoretisch selbst entscheiden, wann Sie vor das Standesamt treten und sich den kirchlichen Termin ganz in Ruhe und ohne Zeitdruck aussuchen. Tatsächlich aber wird in Deutschland bislang von dieser Umkehrung der bekannten Abfolge wenig Gebrauch gemacht. Auch fragen viele Geistliche nach wie vor nach der standesamtlichen Bescheinigung. Aber es ist nützlich zu wissen, dass zumindest im Prinzip weder der Wunschkirche noch dem Wunschdatum der Terminkalender des Standesamtes dazwischen funken kann.

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