Artikel vom 08.07.2019
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Die kirchliche Trauung


Kirchliche Heirat mit oder ohne Standesamt? - Wissenswertes über die Eheschließung

Eine Heirat gehört zu den schönsten Ereignissen im Leben und benötigt eine gründliche Vorbereitung, damit die Hochzeit schließlich zu einem rundum gelungenen Fest wird. Für eine kirchliche Heirat müssen die Partner zunächst einen Pfarrer oder Seelsorger aufsuchen, der in ihrem Wohnort zuständig ist und die Trauung in der jeweiligen Konfession arrangiert. Der Wunschtermin für die Heirat sollte dabei frühestmöglich geäußert werden, damit die Trauung in die Terminplanung der örtlichen Kirchengemeinde passt. Von einer rechtzeitigen Organisation profitieren letztlich die Heiratenden selbst, da zur Planung auch die Einladung der Gäste, die Reservierung für die Hochzeitsfeier in einer Gaststätte oder die Beschaffung aller notwendigen Formulare für die Eheschließung gehört. Das alles kostet Zeit, und die Vorbereitungen verlaufen umso entspannter, je mehr Zeit eingeplant wird.

Für die kirchliche Heirat benötigen die Hochzeitsanwärter ihren Taufschein, der sich eventuell im Elternhaus findet. Die Pfarrämter erteilen aber gerne Auskunft über alle Fragen, die über die Formalitäten für die kirchliche Trauung aufkommen. Auch sollten die Partner mit ihrem Personalausweis vorstellig werden und die Heiratsurkunde, die auf dem Standesamt ausgestellt wurde, mitbringen. Die Kirchen erheben keine Kosten für die Trauung, Kosten entstehen nur für die Ausschmückung der Kirche mit Blumen für den Altar oder an den Kirchenbänken. Der Blumenschmuck erfolgt meist in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt.

Es empfiehlt sich, vor der kirchlichen Eheschließung ein Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen zu führen. Dabei geht es um die Gestaltung des Traugottesdienstes, zu dem die Liedauswahl gehört und die Planung des Ablaufs. Für den Pfarrer ist es auch wichtig, etwas Persönliches über das Hochzeitspaar zu erfahren, damit er seine Predigt entsprechend gestalten und einen passenden Trauspruch aussuchen kann. Wenn die Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören, kann der Pfarrer auch über die Gestaltung einer ökumenischen Trauung beraten. Die Pfarrer freuen sich über eigene Ideen der Partner zur Mitgestaltung des Gottesdienstes, - das kann die Mitwirkung eines Chors oder einer Sängerin / eines Sängers sein oder das Vorlesen von Bibelsprüchen und Gebeten durch Freunde oder Verwandte.

Ist eine ökumenische Trauung gewünscht, müssen sich die Partner an die Pfarrämter beider Konfessionen wenden. Es wird dann in der Regel so gehandhabt, dass bei der Trauung Geistliche beider Kirchen anwesend sind und den Gottesdienst mitgestalten. Die Gewichtung der Mitwirkung ist dabei unterschiedlich. Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, wird dem evangelischen Geistlichen eine Mitgestaltung eingeräumt, die Hauptaufgabe fällt jedoch dem katholischen Pfarrer zu, und umgekehrt. Sollte einer der beiden Partner nicht kirchlich getauft sein, ist dennoch eine christliche Eheschließung möglich. Der Geistliche wird dann rücksichtsvoll darauf eingehen, wenn der ungetaufte Partner es zum Beispiel nicht wünscht, bei Gebeten mitzusprechen. Selbst bei bereits geschiedenen Partnern gibt es Ausnahmen, so dass dennoch eine Heirat innerhalb der katholischen Kirche möglich ist.

Dass das Standesamt trotz neuer Gesetzesregelung an die kirchliche Eheschließung gekoppelt ist, erklärt die Evangelische Kirche mit der hohen Übereinstimmung christlicher Werte im Bezug auf die Ehe mit dem bestehenden bürgerlichen Recht. Der Rat der Evangelischen Kirche hat demnach festgelegt, dass die künftigen Ehepartner nach wie vor die Bestätigung ihrer Eheschließung, die beim Standesamt ausgehändigt wird, beim Pfarramt vorlegen müssen.

Die Eheschließung beim Standesamt wird über einen einfachen Anmeldevorgang eingeleitet. Ein Aufgebot, wie es früher notwendig war, ist heute hinfällig. Diese Anmeldung muss gemeinsam erfolgen, und, falls das nicht möglich ist, muss ein Partner das schriftliche Einverständnis des anderen zur Anmeldung mitbringen. Diese kann frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Heirat erfolgen. Entsprechende Formulare können beim zuständigen Standesamt auch aus dem Internet kostenfrei heruntergeladen werden, die Gebühren für die standesamtliche Trauung belaufen sich zwischen 40 und 120 Euro. Die Kosten sind abhängig vom behördlichen Aufwand, der je nach Herkunft der Partner unterschiedlich hoch ausfällt. Für jede weitere gewünschte Urkunde erhebt das Standesamt 10 Euro. Es ist sinnvoll, sich vorher über die anfallenden Gebühren zu informieren, da diese regional unterschiedlich sein können, insgesamt sind die Kosten jedoch akzeptabel.

Auch über den Ablauf der Eheschließung beim Standesamt sind Pläne und Vorgespräche nötig. Um genügend Zeit für gewünschte Zeremonien bei der Heirat - wie Ringe tauschen oder einen Umtrunk anbieten - zu haben, sollte die Feierlichkeit mit dem zuständigen Standesbeamten abgesprochen werden. Hier erhalten die zukünftigen Eheleute auch alle wichtigen Informationen über notwendige Formulare, auch bei Geschiedenen oder Partnern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

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