Artikel vom 06.05.2019
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Die Eheurkunde


Eine Eheurkunde gehört, gemäß Paragraf 57 PStG zu den Personenstandsurkunden und ist somit eine Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs. Weitere Personenstandsurkunden sind Lebenspartnerschaftsurkunden, Geburtsurkunden, und die Sterbeurkunde.

Mit der Eheurkunde wird die Eheschließung beurkundet. Sie ist eine Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs und löst die Heiratsurkunde ab. Der Standesbeamte beglaubigt die Eheurkunde mit Unterschrift und Dienstsiegel. Die Eheurkunde ersetzt Teile des bisherigen Familienbuchauszugs, es gibt aber auch immer noch die gesonderte Eheurkunde für Stammbuch.

Ältere Ehen, die zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurden, waren im Familienbuch, das zu diesem Anlass im jeweiligen Standesamt angelegt worden war, beurkundet. Dieses Familienbuch hat die Personenstandsdaten der Eheleute, sowie die ihrer Kinder und auch ihrer Eltern enthalten. Es ist jedoch nicht mit dem Stammbuch der Familie zu verwechseln, das weiterhin mit einer Eheurkunde für Stammbuch bestückt werden kann.

Eine Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs entspricht in vollem Umfang der Eheurkunde. Diese Urkunde beglaubigt jedoch, infolge des neuen Personenstandsgesetzes seit 2009 nur noch die Angaben der Eheleute, ihren Namen und den Fortbestand ihrer Ehe.

Eine Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs kann auch für das Stammbuch erfolgen. Diese Eheurkunde für Stammbuch wird einem eigens dazu angepassten Formular für das Familienstammbuch ausgestellt.

Inhaltliche Angaben der Eheurkunde sind, die Vor- und Familiennamen der Ehegatten, der Inhalt der Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, hinzu kommen Ort und Tag der Eheschließung. Sollte die Ehe wieder aufgelöst werden, so wird auch dies eingetragen und ist in der Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs zu beurkunden. Die Eheurkunde für Stammbuch hat nur eine andere Form, inhaltlich ist sie vollkommen gleich.

Die internationale Eheurkunde wird immer vom jeweiligen Standesamt ausgestellt, auf dem die Ehe auch geschlossen und beglaubigt worden ist.

Eine internationale Eheurkunde ist ein mehrsprachiger Vordruck, der zehn verschiedene Sprachen enthält. Diese sind neben Deutsch und Englisch, auch Französisch, Italienisch und Spanisch sowie Portugiesisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch und Türkisch. Die Internationale Eheurkunde liegt in tabellarischer Form vor.

Auch die Internationale Eheurkunde gibt, ebenso wie die Eheurkunde für Stammbuch Auskunft über Tag und Ort der Eheschließung, die Vornamen der Ehegatten sowie die Namensführung vor und nach der Eheschließung. Auch in der Internationale Eheurkunde wird hinterlegt wann und wo die Ehe geschlossen wurde und gegebenenfalls auch Ort und Grund der Auflösung.

Die internationale Heiratsurkunde wird gewöhnlich von einem der Ehepartner beantragt, doch auch Kinder oder Enkel der betroffenen Person, ebenso wie die Eltern oder Großeltern dürfen die internationale Heiratsurkunde beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Eine ganze Reihe an Unterlagen sind notwendig, um die internationale Heiratsurkunde zu beantragen. Sofern es sich nicht um die Ehegatten selbst handelt, muss zunächst ein Nachweis über die Verwandtschaftsverhältnisse erfolgen und das rechtliche Interesse belegt werden. Des Weiteren ist ein Ausweisdokument vorzulegen, sofern vorhanden das Stammbuch, das genaue Heiratsdatum sowie die Familien- und Geburtsnamen der Ehepartner. Es ist von Vorteil alte Urkunden oder das Stammbuch mitzubringen, dies verkürzt in der Regel die Bearbeitungszeit.

Die internationale Eheurkunde kann sowohl von einem der Ehegatten, als auch von einer beauftragten Person, mit einer entsprechenden Vollmacht, entgegengenommen werden.

Die meisten Urkunden sind über die Standesämter heute online zu bestellen. Ein Formular-Assistent erfasst alle notwendigen Daten und gibt verständliche Hilfestellungen. Die Bearbeitung erfolgt durch das jeweilige Standesamt und dort werden die Urkunden auch ausgehändigt. Dies gilt für alle erwähnten Urkunden, auch für die Eheurkunde für Stammbuch, die trotz online Bestellung passend für das Stammbuch der Familie ausgestellt wird.

Die Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs ist also der Nachweis der Ehe und letztlich auch der Auflösung einer Ehe.

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